Über die Höhe des Anwaltshonorar wird offen und fair gesprochen. Kosten für ein Erstberatungsgespräch betragen pauschal 190,00 € zzgl. der gesetzlichen Umsatzsteuer. Im Falle der gerichtlichen bzw. außergerichtlichen Beratung und Vertretung wird das anwaltliche Honorar entweder nach den Bestimmungen des Rechtsanwaltsvergütungsgesetzes (RVG) abgerechnet oder nach individueller Vereinbarung – z.B. auf Stundenbasis. Rechtsschutzversicherungen übernehmen in der Regel das Honorar für Ihre anwaltliche Beratung und Vertretung. Gerne führe ich die dazu erforderliche Korrespondenz mit der Versicherung als unentgeltlichen Service für Sie.